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17. Juni 2019
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig
Nr. 47/2019 vom 13.06.2019
Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig: Hier mehr dazu: Pressemitteilung

Das viel diskutierte Thema Küken töten

Wir möchten Sie auf unseren Beitrag zum Thema Küken töten aufmerksam machen.

Bitte informieren Sie sich hier bei der "Huhn und Hahn Initiative Baden-Württemberg"  https://www.huhn-hahn.de/     bei der der Steinefurthof Mitglied ist und sehen Sie, wie wir versuchen einen anderen Weg für die männlichen Küken aus der Legehennenhaltung zu finden.

Statement der Huhn und Hahn Initiative Baden-Württemberg zum Gerichturteils: